Bei Schneider Laborplan erhalten Sie hochwertige Laborchemikalien und Schulchemikalien für den Chemieunterricht
Mangan(IV)-oxid 98% reinst, 100 g.
Mangan(IV)-oxid 98%
reinst
CAS-Nr.: 1313-13-9
GHS-Symbol(e):
Signalwort: Gefahr
H-Sätze: 272,302+332
P-Sätze: 221
UN-Nr.: 1479
Verpackungsgruppe: 2
Wassergefährdungsklasse: 1
Schneider Laborplan führt online eins der umfangreichsten Angebote an Schulchemikalien für den Biologieunterricht und Chemieunterricht an Schulen. Wir führen für Lehrerinnen und Lehrer eine große Auswahl an gängigen und lehrplanrelevanten Laborchemikalien und Schulchemikalien speziell für den Chemieunterricht an Schulen bzw. den Biologieunterricht ab der Sekundarstufe I. Wir bieten auch ein umfassendes Angebot an Färbechemikalien und Einschlusslösungen für die Mikroskopie. Bei uns erhalten Sie sämtliche Chemikalien für Demonstrations- und Studienzwecke an Schulen, Berufsschulen und Hochschulen.
Selbstverständlich führen wir noch eine größere Menge an Laborchemikalien und speziellen Gebindegrößen, die wir online nicht aufgeführt haben. Bitte nehmen Sie zu uns jederzeit gerne Kontakt auf, sofern Sie eine Chemikalie online nicht finden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Laborchemikalien und Schulchemikalien. Auf Anfrage erhalten Sie das gesamte Angebot von Carl Roth, Merck, fisher Scientific oder Sigma Aldrich.
Als Fachhändler für Laborgeräte, Chemikalien und naturwissenschaftliche Lehrmittel für Schulen erhalten Lehrerinnen und Lehrer bei uns neben Schulchemikalien auch Chemikalien für die Mikroskopie, wie gebrauchsfertige Färbelösungen und Färbesätze. Für die Chemikalienentsorgung im Chemieunterricht erhalten Sie bei uns ein spezielles Entsorgungsset für Chemikalien, eine Sicherheitsstation (Pannenset) für den Chemieunterricht und Absorbtionsmittel für organische Lösungsmittel, Laugen oder Säuren. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auch das komplette Spektrum an Laborgasen und Indikatoren bzw. Reagenzienpapieren für den Chemieuntzerricht liefern.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir keine Chemikalien an Privatpersonen verkaufen. Lt. §5 ChemVerbotsV dürfen Chemikalien nur an Wiederverkäufer, berufsmässige Verwender sowie öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgegeben werden.