Nach DIN 30665, Abschnitt 7 weißen wir darauf hin, dass Laborbrenner nur unter ständiger Aufsicht zu betreiben sind. Unmittelbar vor dem Gebrauch ist die zentrale Gasabsperreinrichtung zu öffnen. Nach dem Gebrauch ist die zentrale Gasabsperreinrichtung sofort zu schließen.
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