Bei Schneider Laborplan erhalten Sie hochwertige Laborchemikalien und Schulchemikalien für den Chemieunterricht
Flammenfärbesatz II mit Chemikalien (Sprühlösuungen) für die Versuchsdurchführung der Flammenfärbung im Chemieunterricht. Die zusammengestellten Chemiekalien des Flammenfärbesatz II eignen sich perfekt zur Durchführung der Flammenfärbung mit Sprühlösungen und vermeiden die Nachteile der Versuchsdurchführung mit Feststoffen.
Flammenfärbung Satz II (6 Sprühlösungen à 50 ml):
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1 x 50 ml - Cäsiumchlorid 1% in verdünnter Salzsäure
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1 x 50 ml - Rubidiumchlorid 1% in verdünnter Salzsäure
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1 x 50 ml - Kupfer(II)-chlorid 1% in verdünnter Salzsäure
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1 x 50 ml - Indiumchlorid 1% in verdünnter Salzsäure
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1 x 50 ml - Bariumchlorid 1 % in verdünnter Salzsäure
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1 x 50 ml - Calciumchlorid 1 % in verdünnter Salzsäure
Die Verwendung unserer Sprühlösungen zur Flammenfärbung im Chemieunterricht vermeidet die Nachteile der herkömmlichen Methode der Flammenfärbung mit Feststoffen. Bei der herkömmlichen Flammenfärbung können die Brenner durch abfallende Teile der Magnesiastäbchen verstopft werden. Zudem dürfen Kartuschenbrenner nicht im Chemieunterricht verwendet werden, da sie beim Versuch im Chemieunterricht stehen müssen. Ebenfalls sind bei der Verwendung von Magnesiastäbchen Verunreinigungen der Proben möglich, die durch die Verwendung von Sprühlösungen zur Flammenfärbung ausgesgeschlossen werden. Geruchsbelästigung entsteht speziell durch Dämpfe z. B. der Salzsäure. Als Alternative bieten wir Salzlösungen im Zerstäuber mit 50 ml Sprühlösungen zum Versprühen in die Flamme an. Bei der Verwendung von Sprühösungen zur Flammenfärbung im Chemieuntericht wird keine rauchende Salzsäure eingesetzt und die Konzentration der Sprühlösungen zur Flammenfärbung sind so niedrig, dass diese nicht mehr als Gefahrstoffe eingestuft werden.
Vorteile von Sprühlösungen bei der Flammenfärbung:
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Die Laborbrenner verstopfen nicht mehr bei der Flammenfärbung
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Kartuschenbrenner dürfen bei der Flammenfärbung verwendet werden
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Keine Verunreinigung von Proben bei der Flammenfärbung
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Für den Kaliumnachweis wird kein Kobaltglas benötigt
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Die Konzentration der Sprühlösungen von 1 g/l wird nicht mehr als Gefahrstoff eingestuft
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Bei diesem Verfahren zur Flammenfärbung wird keine rauchende Salzsäure eingesetzt